3,5 Millionen Personen in der Schweiz nutzen täglich das Fernsehen. Mit wöchentlicher oder gelegentlicher Nutzung sind es gar 5,9 Millionen. Selbst die 15- bis 34-Jährigen nutzen
zumindest gelegentlich ein TV-Gerät (Quelle: IGEM)
Die Politik misst den Medien hohe Bedeutung bei. Entsprechend glaubt sie, unter ihrer Leitung könne für die Bevölkerung der bestmögliche Dienst gewährleistet werden. Das Problem dabei: Der äusserst vielseitige und entsprechend komplexe Themenkreis lässt sich mit Gesetzen nicht marktgerecht führen. Die Diskussionen, mit wie viel Geld, wie viele Programme auf welchen Kanälen und mit welchen Inhalten angeboten werden sollen, sind Dauerbrenner.
Im Jahre 1953 nahm die SRG - gegründet 1931 - den Fernsehbetrieb auf. Zu dieser Zeit waren die technischen Voraussetzungen für individuelle, kostengerechte Programmangebote nicht vorhanden. Es entstand ein monopolistischer Staatsbetrieb. Seine Monopol-Stellung wurde bis zum heutigen Tag nicht angetastet. Der Bundesrat entscheidet über das Budget und ist bemüht, mit komplizierten Regeln und Überwachungsinstitutionen „allseits geschätzte Programme“ bereitzuhalten.
Von Monopol ist deshalb die Rede, weil die SRG mit den drei Sendern SRF1, SRF2, SRFinfo mit staatlichen Zwangsabgaben finanziert wird und diese Programme einen Marktanteil von 33,4 Prozent aufweisen. Der zweitgrösste Schweizer Fernsehsender 3+ erzielt demgegenüber lediglich 1,9 Prozent. Dazwischen liegen ausländische Sender mit einem Marktanteil von zusammen 26,2 %.
Wenn die Schweizer Bevölkerung ihr Informationsbedürfnis in diesem Umfang mit Angeboten aus dem Ausland befriedigt, mangelt es offensichtlich an der Vielfalt - mit Betonung auf Vielfalt. Ein qualitativ noch so ausgeklügeltes Programm wird niemals allen Bedürfnissen gerecht. Ein jüngeres Publikum hat andere Ansprüche als ein älteres. Während sich die einen für Sport interessieren, ziehen andere Spielfilme vor. Der Wunsch nach Sportinformationen ist zudem stark abhängig von aktuellen Veranstaltungen und vor allem auch abhängig vom Erfolg einzelner Akteure. Dass die angebotenen Programmpunkte zeitlich, inhaltlich und in der Art der Präsentation richtig gewählt werden, lässt sich mit Gesetzen nicht regeln und gilt immer nur für ein kurzes Zeitfenster. War ein Fernsehkonsument mit einem Abendprogramm zufrieden, kann es anderntags gegenteilig sein.
Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist ein möglichst vielfältiges Angebot an Programmpunkten unabdingbar. Eine solche Vielfalt liesse sich mit einer Umwandlung der SRG in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wie die Post, die SBB oder die Swisscom verwirklichen. Ein solches Unternehmen hätte einen grösseren unternehmerischen Spielraum, um sich den Marktströmungen anzupassen. Es müsste aber die Finanzen, also die Geldbeschaffung, selber an die Hand nehmen. Analog den etablierten spezialgesetzlichen.
Aktiengesellschaften wären eine stete Anpassung an die Marktveränderungen (Konkurrenz, Technik) möglich. Errungenschaften, die bei der Post, SBB und Swisscom überzeugen. Kaum vorstellbar, wie sich die Swisscom heute präsentieren würde, wenn das Telefonmonopol im Jahre 1998 nicht aufgehoben und die PTT (Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe) nicht zur Swisscom umgebaut worden wäre.
Zweifel, ob die SRG, mit einem politisch festgelegten Budget, den weit gefächerten Forderungen nach Sprachunterschieden, nach Themen, nach Kommunikationskanälen, nach bevölkerungsabhängigen Bedürfnissen gerecht wird, sind angebracht. Diese Aufgabe einer einzigen Institution zu überlassen ist ebenso unglaubwürdig wie, wenn die ganze Lebensmittel-Grundversorgung der Schweiz einem einzelnen Unternehmen übertragen würde. Niemand kommt zur Verbesserung der Lebensmittelversorgung auf die Idee, die Migros und den COOP zu einem Unternehmen zusammenzuschliessen und diesem, wie es bei der SRG praktiziert wird, die Höhe der Ausgaben vorzuschreiben.
Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft könnte die SRG, genau gleich wie die Swisscom, Monatsabonnements mit unterschiedlichem Leistungsumfang anbieten. Als Musterbeispiel kann „zattoo.com“ mit seinen Angebotsvarianten herangezogen werden. Genau gleich wie bei der Post könnte die Regierung einen Service-public-Auftrag anordnen.
Die Fernsehgebühren würden nur die Benutzer auf der Basis eines Abos bezahlen. Beim gegenwärtigen Nutzeranteil von 39,7 Prozent der Einwohner müssten diese kalkulatorisch neu 44,2 Franken monatlich, bisher 27,60 Franken bezahlen. Eine Erhöhung, die selbst für kleine Einkommen unbedenklich ist. Eine solche benutzergerechte Finanzierung des Fernsehprogramms würde die dauernden, politischen Diskussionen um die Fernsehgebühren beenden. Der Preis würde sich, analog der Post und der Swisscom marktgerecht einpendeln; desgleichen die Qualität.
Befürchtungen, dass mit dem organisatorischen Umbau der SRG die Belästigung durch Werbung überborden, sind unbegründet. Können die Nutzer doch entscheiden, ob sie mit höheren Gebühren ein werbefreies Programm vorziehen oder lieber Werbung in Kauf nehmen. Zudem sind für die Werbetreibenden die sozialen Netzwerke heute lukrativer. Die Internetgiganten wie Facebook, Google oder TikTok sind massiv auf dem Vormarsch. Rund zwei Milliarden Franken jährlich entfallen den Schweizer Medienunternehmen und fliessen zu diesen Konzernen. Der Grund für ihren Erfolg im Werbemarkt lieg darin, dass die sozialen Medien den Kommunikationsbedürfnissen der Menschen sehr viel besser entsprechen. Menschen haben nicht nur ein Bedürfnis nach Zuhören, das Bedürfnis sich mitzuteilen ist ebenso ausgeprägt. Nicht nur auf dem Schulhof kommt das lautstark zum Ausdruck. Treffen sich Menschen, kommt ein vielseitiger, geschätzter Informationsaustausch zustande. Die Erfolgsgeschichte der sozialen Medien basiert auf dieser Zweiwegkommunikation. Medienunternehmen, die diesen Sachverhalt erkannt haben, verdrängen vermehrt die unidirektional arbeitenden Zeitungen und das Fernsehen. Zeitungen verlieren vor allem auch deshalb an Zuspruch, weil sie ausschliesslich mit Text und Bildern, aber nicht mit Tondokumenten, geschweige denn mit Videos aufwarten können. Sie dürften in naher Zukunft marginale Bedeutung haben.

