AHV Zusatzfinanzierung

Die Zusatzfinanzierung der AHV geht einher mit der Abstimmungsvorlage „Änderung Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)“.

Sie kommt nur zum Zug, wenn die Vorlag „AHV 21“ angenommen wird. Die Befürwortung ist daher nur bei einem gleichzeitigen Ja zur „AHV 21“ sinnvoll.


Weshalb sich die Bundesregierung für diesen Abstimmungsmodus entschieden hat, ist rätselhaft. Rein mathematisch wird die vorgesehene AHV-Revision, bei zwei Abstimmungsvorlagen, lediglich mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 % angenommen. Wie aus früheren, vergleichbaren Abstimmungen bekannt, werden die Befürworter, bei einem ablehnenden Abstimmungsresultat, beklagen können, das unglücklich gewählte Vorgehen sei Schuld am negativen Resultat.


Eine Zusatzfinanzierung ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Eine solche ist sogar nachteilig. Der AHV-Fond weist gegenwärtig einen Bestand von 45 MiaFr. auf. Ein Vermögen, das erst im Jahre 2030 gegen null tendiert. Vermögen verwalten ist ein einträgliches Geschäft. Grosse Summe fliessen, anstelle zu den Rentnern, zu den Finanzverwaltern.

 



Gemäss einer vom Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragten Studie betragen die Vermögensverwaltungskosten der zweiten Säule durchschnittlich 0,56 %. Vom Vermögen der AHV fliessen demnach jährlich 252 MioFr. in die Vermögensverwaltung. Das steht im Widerspruch zum Grundsatz der AHV, wonach im Transferverfahren die einbezahlten Beiträge den Renten zufliessen sollen. Ein Herunterfahren des Vermögens, in den kommenden fünf bis sechs Jahren auf zirka die Hälfte, ist angebracht. Diese Zeit kann die Bundesregierung nutzen, um, zusammen mit der Wirtschaft, wertschöpfende Arbeitsplätze und entsprechende Fachkräfte zu schaffen. Eine Erhöhung der Beschäftigungsquote steigert nicht nur das Beitragsvolumen, es schafft auch die Voraussetzung, dass ältere Beschäftigte nicht entlassen werden müssen, selbst wenn sie über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Schlussendlich wird mit diesem Vorgehen eine fundierte Entscheidungsbasis für den zukünftigen Finanzbedarf der AHV geschaffen.

 

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