Die Situation, die Erdenbürger beim Erblicken der Welt antreffen, war noch nie dermaßen verwirrend. Ist das meine Mutter, die mich während neun Monaten ernährt und mich zum Menschen gemacht hat? Ist das mein Erzeuger, der mich zum ersten Schreien animiert? Wer ist zukünftig für mein Wohl zuständig?
Jedes fünfte Kind wird die Jugend nur mit einem Elternteil (zu 90 % bei einer Frau, zu 10 % bei einem Mann) zusätzlich aber zu einen großen zeitlichen Anteil in einer Kinderbetreuung verbringen. Prognosen gehen davon aus, dass es ab 2045 mehr Alleinerziehende als Kernfamilien geben wird. Andere Kinder wiederum finden sich in einer Patchworkfamilie oder in einer Männer- oder Frauengemeinschaft wieder, wobei Partnerwechsel nicht ausgeschlossen sind. Vermehrt muss zudem von Mehrpersonen Gemeinschaften ausgegangen werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, hat die westliche Industriegesellschaft ihre Hausaufgaben um das Kindeswohl gemacht? Ist das schützende Nest, das man bei praktisch allen Lebewesen vorfindet, bei Menschen unnötig?
Vor diesem Hintergrund ist es sinnlos an der bisherigen Familiengesetzgebung weiter herumzubasteln. Partnerschaften ohne Kinder und Partnerschaften mit erwachsenen Kindern brauchen für das Zusammenleben kein umfangreiches Familiengesetz. Es ist daher angebracht, das Leben der Kinder in einem Elternschaft Gesetz und die Gemeinschaft von Erwachsenen in einem Partnerschaft-Gesetz zu regeln.
Das Elternschaft Gesetz behandelt vor allem auch die neuzeitlichen Formen der Kindererzeugung. Angefangen von der traditionellen Elternschaft verheirateter Paar über die Leihmutterschaft bis hin zur künstliche Befruchtung mit und ohne fremdem Samen, mit und ohne fremdem Ei. Für das Kindes- und Jugendalter werden im Elternschaft Gesetz die Verantwortlichkeiten der an der Erziehung beteiligten Personen geregelt, sowie deren Pflichten und Schutz. Schlussendlich sind Regeln für den Sterbefall erforderlich. Zu beachten ist, dass vermehrt die biologischen Erzeuger im Leben eines Kindes nicht in Erscheinung treten, sondern Personen, die durch künstliche Befruchtung, Adoption oder als Erziehungsbeauftragte (zum Beispiel Pestalozzidorf) die Elternfunktion übernehmen. Diese Themenkreise geben ausreichend Stoff um den Schutz, die Rechte und Pflichten sowie den staatlichen Beitrag im Leben eines werdenden und aufwachsenden Kindes festzulegen.
Im Gegensatz zum Elternschaft Gesetz kann und soll sich das Partnerschafts Gesetz auf wichtige Eckpunkte einer Partnerschaft beschränken. Es handelt sich um erwachsene Personen, die ihr Leben frei von staatlichen Einschränkungen selber bestimmen wollen und können. Das Zusammenleben in Partnerschaften könnte ähnlich einer Vereinstätigkeit geregelt sein, in einer Art und Weise also, wie sich Menschen mit gemeinsamen Zielen organisieren.