Das schweizerische Parlament diskutiert gegenwärtig über die Liberalisierung der künstlichen Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Mit dieser Liberalisierung würde ein weiterer Schritt vollzogen, die Natur – speziell den Menschen selber – nach dem Willen der heutigen Generation zu verändern.

Werden an dieser Stelle nicht klare, verfassungsmässige Grenzen gesetzt, werden in absehbarer Zeit mithilfe der Genanalyse die Eigenschaften der Neugeborenen katalogisiert und in einem weiteren Schritt unsere Nachkommen durch Genmanipulation nach den Wünschen der „Besteller“ „produziert“. Welche Art von Kreaturen dann geschaffen werden, ist bei denjenigen Menschen erkennbar, die schon heute ihren Körper durch Ärzte wunchgemäss zurechtschneidern lassen und beispielsweise den Kopf zu einem Katzen- oder Schlangengebilde umformen liessen. Ganz offensichtlich stossen hier die Menschen an ihre Grenzen, ihr irdisches Leben sinnvoll zu gestalten. Mit derartigen Handlungen wird weder den Hungernden, noch den Kriegsopfern noch den Wohlhabenden, schlicht niemandem mehr Wohlstand beschert.
Hegen gleichgeschlechtliche Paare den Wunsch ein Kind an ihrer Seite zu haben, gebietet die Vernunft, für ein gemeinsames erfülltes Leben eines derjenigen Kindern aufzunehmen, die in eine unwürdige Lebenssituation geboren wurden.

 

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