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„Es ist eine gefährliche Tendenz, dass die Menschen zu viel von der Regierung erwarten, aber gleichzeitig zu wenig für sie tun.“ Warren G. Harding

 

 

Organspenden

Seit die Medizin in der Lage ist Organe zu verpflanzen und damit die Lebensqualität erkrankter Menschen zu verbessern oder sie gar vor einem drohenden Tod zu bewahren, wächst die Nachfrage nach Organen.


Gegenwärtig sind es vor allem Nieren aber auch Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. In absehbarer Zeit dürfte weitere Organe gefragt sein, möglicherweise sogar ganze Körperteile.

Bei zweifach vorhandenen Organen wie Nieren kann eines der beiden Organe entnommen werden, ohne das Leben des Spenders zu gefährden. Einzelorgane hingegen können in einem Rechtsstaat nur Menschen entnommen werden, bei denen auf natürlichem Weg weitgehend der Tod eingetreten ist. Dem Sterbenden wird dadurch, sachlich gesehen, kein Schaden zugefügt.

Viele Menschen fühlen sich bei der Vorstellung schauerlich, dass ein oder mehrere Organe dem eigenen Körper entnommen werden und im Körper eines anderen Menschen weiter leben. Sie lehnen daher eine Organentnahme ab, mit der Konsequenz, dass immer wieder Menschen, denen mit einem Organ geholfen werden könnte, mangels Spender sterben.

Um diesem Schicksal zu begegnen sind mehrere Länder zur sogenannten Widerspruchsvarinate übergegangen. Alle Bürger eines Landes gelten als Spender, solange sie nicht mit einer gegenteiligen Aussage das Recht auf den eigenen Körper geltend machen und die Organentnahme verweigern. Respektable Gründe sprechen dagegen, dass sich das schweizerische Parlament der Widerspruchsvariante anschliesst und zu geltendem Recht erhebt.

Gegenwärtig sind 100'000 Personen im schweizerischen Organspender-Register eingetragen. Von den 200 Nationalräten sind, bei homogener Verteilung, lediglich zwei Volksvertretern eingetragen, die sich zur Organspende bekennen. Selber eine Organspende zu verweigern, gleichzeitig der Mehrheit der Bevölkerung aufzuerlegen, jeder Einzelne müsse sich selber gegen die unerwünschte Handlung wehren, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Parlamentarbeit.

Dass jeder Mensch über seinen Körper selbst bestimmen kann, ist unbestritten. Wenn aber aufgrund der Widerspruchsregel ein Organ entnommen wird, steht das im Widerspruch zu diesem Menschenrecht. Der Betroffene wurde weder gefragt, geschweige denn hat er sein Einverständnis gegeben. Dass eine rechtswirksame Handlung mit Stillschweigen zustande kommt, kommt einem Rechtsbruch gleich. Gerade in letzter Zeit hat der Gesetzgeber Wert darauf gelegt, dass das Einholen einer Zustimmung unabdingbar ist, als er Hinweise im Internet, auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Datenschutzbestimmungen, als unzureichend festlegte. Das Gesetz verlangt, mit einem Häkchen, eine klare Zustimmung. Allerdings hat der Nationalrat bereits vor einem Jahr diesen Rechtssatz verletzt, indem er sein Einverständnis zu stillschweigenden Vertragsverlängerungen, zum Beispiel bei Mobile Abonnementen, gab. Sollten Gerichte diesen Rechtsbruch gutheissen, können zukünftige Initiativen stets mit dem Hinweis versehen werden, Nichtteilnahme an der Abstimmung sei einer Zustimmung gleichzusetzen.

Mit Aufrufen zum Eintrag in das Organspenden-Register oder zum Mittragen eines Organspende-Ausweises könnte dem Bedarf nach Organspendern und dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper gleichermassen Rechnung getragen werden. Appelle könnten als Beilage in Wahl- oder Abstimmungs-Unterlagen oder mit Ankreuzmöglichkeiten auf dem Stimmausweis ausgeführt werden.

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