Zunehmend beklagen sich Gerichte über die steigende Anzahl hängiger Verfahren. Dies ist nicht allein auf die zahlreicher werdenden Verfahren durch Zuwanderer bedingt. Es hängt auch damit zusammen, dass der Gesetzgeber es allen recht machen will und in den Gesetzestexten alle möglichen Hintertüren offen lässt.
Für die Gerichte bedeutet dies aufwendige Situationsanalysen. Gleichwohl können Urteile nicht auf eindeutige Gesetzesparagrafen abgestützt werden und verursachen Rechtsunsicherheit. Dies ermutigt die Parteien des Öfteren, das Urteile mit allen möglichen Rechtsmitteln, über mehrere Instanzen hinweg, anzufechten. Ein Umstand, der zu einem deutlichen Mehraufwand der Gerichte führt. Verfahren die über 360 Tage dauern sind keine Seltenheit.
Gerichtsverfahren nehmen auch deshalb immer mehr Zeit in Anspruch, weil die Gesetzgebung den gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen nicht Schritt hält. Für viele, derzeitige Vergehen existieren noch keine spezifischen Gesetze. Juristen müssen in dieser Situation allgemein gültige Gesetze heranziehen und daraus einen Präzedenzfall konstruieren. Neben zusätzlichem Aufwand gibt ein solcher immer auch erhebliche Angriffsflächen für Kritik. Aus nachvollziehbaren Gründen werden Gerichtsurteile oft als ungerecht oder sogar als grotesk empfunden. Sie entspringen nicht dem gesunden Menschenverstand, sondern einem Gesetzesparagrafen, der nicht für das aktuelle Verhandlungsthema geschaffen wurde.
Laut einer Umfrage haben in Deutschland lediglich 69 % der Bürger Vertrauen in ihre Justiz; in Österreich sind es 80 %.
Um sich zu entlasten, sind Gerichte vermehrt dazu übergegangen Verfahren einzustellen, mit reichen Mandanten einen Deal auszuhandeln oder ein Verfahren bewusst oder ungewollt zu verschleppen. Das Einsetzten von weiteren Staatsanwälten und Richtern liegt vor diesem Hintergrund nahe. Mit einer Effizienz und Transparenz steigernden Reorganisation der Justiz ließe sich das Vertrauen der Bürger jedoch vorteilhafter zurückgewinnen. Eine Effizienzsteigerung ließe sich vor allem mit Zulassung und gezielter Anwendung digitaler Technik bewerkstelligen. 3-köpfige Kollegien könnten durch Einzelrichter ersetzt werden. Drei Köpfe bringen nicht mehr Sicherheit für ein gerechtes Urteil, es sei denn ein Laienrichter ist mit dabei, der eher aus menschlicher Einschätzung als aus Juristenlogik heraus richtet. Schlussendlich könnten Schiedsgerichte herangezogen werden, um Streitigkeiten mit geringerem Aufwand, einem ausgewogenem Urteil und in einem wünschenswerten Zeitrahmen zu beenden.