Mit dem Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten wird mit einem untauglichen Mittel ein zwar ehrenhaftes Ziel angestrebt. Die Initiative geht davon aus, dass bei einem Verbot der Finanzierung durch Schweizer Geldinstitute Kriege weltweit spürbar reduziert werden können. Dass die Schweizer Geldinstitute das internationale Finanzwesen derart beeinflussen können, zeugt von mangelndem Sachverstand.
Die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» wurde von einer Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSOA) und von den Jungen Grünen lanciert. Schweizerischen Geldinstituten, aber auch der Zentralbank, Versicherungen und Pensionskassen soll es verboten werden, Industriebetriebe zu finanzieren, die mehr als 5 % ihres Umsatzes in die Entwicklung und Produktion von Waffen stecken. Rein theoretisch könnte die Schweiz am globalen Waffenhandel 2,8 % beeinflussen. Da – neben weiteren Umständen – ein globales Anlageportfolio Anteile von mehreren tausend Unternehmen enthalten kann, ist ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie praktisch nicht realisierbar.
Die Finanzierung von Industrieunternehmen geschieht in der Regel über Aktienfonds, in denen zum Risikoausgleich eine ganze Reihe von Unternehmen enthalten sind. Der Initiative zufolge wäre in der Schweiz die Geldanlage in einen Aktienfonds, bei dem AIRBUS mitfinanziert wird, verboten. Dieses Unternehmen produziert neben Passagierflugzeugen auch Militärflugzeuge und andere Militärgeräte. Ein Verbot würde allerdings nur dann gelten, wenn der militärische Umsatzanteil 5 % übersteigt. Damit wird die Aussichtslosigkeit, die Initiative praktisch umzusetzen, ein weiteres Mal deutlich. Schweizer Finanziers müssten jährlich den ganzen Finanzmarkt nach Unternehmen durchleuchten, ob und in welchem Mass sie an Waffengeschäften beteiligt sind. Ein unverhältnismässig grosser Aufwand und weitreichende Einschränkung in den Geldanlagemöglichkeiten, zum Nachteil ihrer Kunden, wären die Folgen.
Kriegsgeräte sind in entscheidendem Mass der Innovation unterworfen. Häufig sind in der Entwicklungsphase Forschungsinstitute involviert und das Forschungsergebnis kann sowohl von allgemeinem Nutzen sein und gleichzeitig militärisch genutzt Schaden anrichten. Um den Zielen der Initiative gerecht zu werden, müssten Forschungsprojekte konsequent kontrolliert und gegebenenfalls unterbunden werden. Derartige Entwicklungen lassen sich jedoch nur im Rahmen der UNO, wo gegenwärtig der Wille fehlt, länderübergreifend beeinflussen.
Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten keine Wirkung erzielen. Auf der einen Seite würde die Schweizer Finanzindustrie durch Abklärungen der Kriegsmaterialumsätze, durch Rechtsverfahren und durch Einschränkung der Anlagemöglichkeiten gegenüber der internationalen Konkurrenz benachteiligt. Andererseits würden Schweizer Rüstungsbetriebe durch den Verlust von Arbeitsplätzen und indem sie für die Schweizer Armee nicht mehr Produkte entwickeln und produzieren könnten, die international erfolgreich sind, geschwächt.
Die Schweiz engagiert sich bereits heute in vielerlei Hinsicht gegen kriegerische Handlungen. Aus der Schweiz dürfen keine Waffen exportiert werden, wenn ein grosses Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht. Zudem existiert schon ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Anti-Personenminen. Gemäss Angaben der Zollverwaltung ist der grösste Abnehmer der Schweizer Waffenexporten Deutschland, wo Waffenlieferungen in Entwicklungsländer mit kriegerischen Auseinandersetzungen ebenfalls verboten sind.
Auch wenn die Wirkung bescheiden sein mag, zur Kriegsvermeidung kann die Schweiz am wirkungsvollsten mit engagierten Persönlichkeiten in der UNO betragen. Vielleicht gelingt es ja sogar, einen Schweizer UNO-Generalsekretär hervorzubringen.