Mit der Reform will die Landesregierung die Prämienlast für die Versicherten senken. Durch das Finanzierungswesen verursachte Fehlanreize sollen korrigiert,
ambulante Behandlungen gefördert, überflüssige Leistungen wie Doppeluntersuchungen, unnötige Spitaleinweisungen oder ein zu früher Eintritt in ein Pflegeheim verhindert und die Zusammenarbeit von Ärztinnen, Therapeuten, Pflegenden und Apotheken unterstützt werden.
Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes werden alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung von Krankenkassen und Kantonen gemeinsam und nach demselben Verteilerschlüssel finanziert. Es wird eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) realisiert.
Die 2009 eingeleitete Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde im Dezember 2023 verabschiedet. Wohl aufgrund der Dauer wie lange daran gewerkelt wurde, wird diese Reform von den Verantwortlichen als eine der grössten Reformen des 30-jährigen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bezeichnet. Ob das Ergebnis der vierzehnjährigen Arbeit im Parlament diesem Ruf gerecht wird, ist allerdings zweifelhaft.
In welchem Mass die vorgesehenen Massnahmen Verbesserungen der Gesundheitsversorgung bringen, ist umstritten. Während die Verbände der Pflegedienstleister feststellen, dass die Pflegedienste unter Druck geraten, erwartet die Co-Geschäftsführerin der Spitex Schweiz genau das Gegenteil. Die Krankenkassenbranche vermutet andererseits durch die Reform einen stärkeren Anstieg der Prämien. Auch ob die Reform durch geregelte Arbeitszeiten den Gesundheitsfachkräften Vorteile bringt, wie argumentiert wird, lässt sich nur vermuten!
Keinesfalls bringt die Reform die gewünschte Reduktion der Gesundheitskosten. Eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie hat ein Sparpotenzial von bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr errechnet. Bei jährlichen Gesamtkosten des Gesundheitssystems (2022) von 91,48 Mia. sind das gerade mal 0,48 %, bei einer Monatsprämie von 500 Franken ca. Fr. 3.-.
National- und Ständeräte übersehen, dass die anfallenden Kosten durch Entscheide der Gesundheitsdienstleister und der Patienten entstehen und nicht durch diejenigen Stellen, die die Rechnungen bezahlen. Über das Finanzierungssystem wären Kostenreduzierungen nur machbar, indem der „Geldhahn“ zugedreht und politisch entschieden wird, welche Leistungserbringer Rechnung stellen dürfen und welche Behandlungen im Einzelfall zulässig sind.
Letztendlich ist bei dieser Reform für die Prämienzahler kein Nutzen ausgewiesen. Hingegen bringt das Finanzierungssystem für alle am Gesundheitswesen Beteiligten einfachere Abrechnungen, bessere Transparenz und somit spürbare Vorteile zur Leitung des Gesundheitswesens.