Das Jagdgesetz kommt zur Volksabstimmung weil Umwelt- und Tierschutzorganisationen gegen den Vorschlag des Bundesrates das Referendum ergriffen haben.
Leider sind die Wünsche und Forderungen dieser Organisationen wenig bekannt. Mit Aussagen wie „Das Parlament hat sich verrannt: Aus dem Wolf wurde ein brutaler Killer, aus dem Biber ein Überschwemmungstäter und aus dem Luchs ein unsichtbarer Störenfried“ lassen sich keine Gesetze formulieren.
Immerhin sind die Verbote von Baujagd, Beschränkung der Treibjagden, Erfassung von Fehlschüssen und das Aufsuchen verwundeter Tiere klare Anliegen der Initiatoren. Dass diese Forderungen nicht ins Gesetz aufgenommen wurden, hat vor allem mit den damit verbundenen Aufwendungen zu tun. Nach Hochrechnungen der schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete betragen die Gesamtkosten, allein um die Probleme der angesiedelten Wölfe zu lösen, jährlich 17 Mio. Franken. Beim gegenwärtigen Bestand entspricht das jährlich Fr. 250'000 Fr. pro Wolf. Diese Kosten setzen sich unter anderem zusammen aus Wildhüterkosten, Tierschutzmassnahmen, Herdenschutz, Entschädigungen sowie administrative Aufwendungen.
Eine Mehrheit der Bevölkerung sieht in diesen Kosten ein markantes Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Dies umso mehr als die Befürworter von Wolfsbeständen keine sachlichen Gründe nennen, sondern lediglich auf den „unschätzbaren Nutzen, den die zurückgekehrten einheimischen Wildtiere erbringen“ hinweisen.
In der Schweiz ist die Wildtierjagd Sache der Kantone. Das ist gut so, ist doch die Aufgabenstellung in den Bergregionen eine ganz andere als beispielsweise in Genf oder Basel. Im revidierten, nationalen Gesetz ist aus diesem Grund nur der gesetzliche Rahmen zum Schutz der Wild- und Nutztiere und zum Schutz der natürlichen Landschaft verankert.
Wildtiere entwickeln sich, bedingt durch Klima, örtliche Umgebung und Krankheitsfälle, von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Kantonale Jagdaufsichten benötigen daher Handlungsspielraum. In dieser Regelung eine „wilde Abknallerei“ zu sehen, ist fehl am Platz. Genau gleich wie für jeden Autofahrer, der ein Tier tödlich verletzt, ist es für jeden Landwirt unangenehm und schmerzhaft, wenn ein Jungtier in seine Maschine gerät. Beides lässt sich nicht vermeiden. Wir haben es nicht in der Hand, jedem Lebewesen ein unversehrtes Leben zu gewährleisten. Mit Verzicht auf die Wölfe hätten wir es hingegen in der Hand, grosse Kuh- und Schafherden vor „Wolfstress“ zu bewahren und 300 bis 500 Schaffe und Ziegen jährlich vor dem nutzlosen, brutalen Reissen durch Wölfe zu schützen.
Dass der Wildtierbestand mit Abschüssen geregelt werden muss, ist vor allem beim Wolf unverzichtbar. Seit 2010 haben sich die Wölfe jährlich um 20 % auf 80 Tiere vermehrt. Schreitet diese Vermehrung in gleichem Mass voran, werden es in zehn Jahren 500 Wölfe mehr sein.
Wir haben gegenwärtig in der Schweiz einen angemessenen, gesunden Wildtierbestand. Die bisherige Gesetzgebung und Organisation hat das mit Sachkenntnis und Umsicht bewerkstelligt. Das revidierte Gesetz fördert diese Bemühungen, indem neu:
- zur freien Bewegung 300 Verbindungswege sichergestellt werden
- für Schutzgebiete und Wildtierkorridore finanzielle Mittel bereitgestellt werden
- zwölf Wildentenarten in Zukunft nicht mehr gejagt werden dürfen
- die Waldschnepfe eine längere Schonzeit erhält
- Kantone und Bauern verpflichtet werden wildtierfreundliche Zäune zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.
Dieser verbesserte Wildtierschutz verdient eine vertrauensvolle Zustimmung.