Das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung vorliegende Bundesgesetz über „polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus“ hat die Verhinderung von Anschlägen in der Schweiz und aus der Schweiz hinaus zum Ziel.
Begründet ist dieses Vorhaben in diffusen Ängsten, verursacht durch die im Ausland verübten Attentate. In der Schweizer Bevölkerung kommt der Wunsch nach mehr Sicherheit jedoch nicht von den Anschlägen im Ausland, sondern durch im Land anwesenden Straftäter, die nicht ausgeschafft werden können.
Die Gesetzesvorlage sieht vor ein ganzheitliches, multidisziplinäres Bedrohungsmanagement von Bund und Kantonen aufzubauen, also ein auf einem hypothetischen Feindbild aufgebautes Verteidigungsbollwerk. Auf verschiedenen Ebenen ist eine Vielzahl von kantonalen und eidgenössischen Amtsstellen eingebunden. Allein auf Bundesebene sind es neben fedpol folgende Behörden: Der NDB, die Bundesanwaltschaft (BA), das Krisenmanagementzentrum und die Abteilung Sicherheitspolitik des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Justiz (BJ), der Führungsstab Polizei (FST P) sowie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS). Hinzu kommen von jedem Kanton mehrere Amtsstellen. Zuständigkeitsprobleme, unzureichender Informationsfluss und schlussendlich viel zu träge zeitliche Abläufe sind aus den Erfahrungen im Ausland voraussehbar.
Das Gesetz sieht vor, Attentäter bereits vor der Tat zu erkennen und mit polizeilichen Handlungen einen Anschlag zu verhindern. Das setzt voraus, dass bei Personen aufgrund von Verhaltensweisen eindeutig eine Straftat vorausgesagt werden kann, was sich bei frühzeitig entlassenen Strafgefangene immer wieder als unmöglich erwiesen hat.
Die Abstimmungsvorlage enthält keinerlei Hinweise, auf welche Art und Weise innerhalb der acht Millionen Einwohnern systematisch nach den „Gefährdern“ gesucht werden soll. Angedacht ist wohl, dass von irgendwoher Beobachtungen oder Vermutungen gemeldet werden. Dabei wird in Kauf genommen, dass einerseits falsche Personen in die Mühlen der Abklärungen und Überwachung gelangen, andererseits gut getarnte Aktivitäten nicht entdeckt werden. Alternativ kann die Suche durch Überwachung von Telefon, E-Mails, Internetseiten, sozialer Medien durch Beobachtung von Veranstaltungen und durch Observieren im In- und Ausland erfolgen. Der dabei anfallend Aufwand ist unermesslich und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, müssen doch bei der Suche nach bestimmten Verhaltensweisen immer auch Personen durchleuchtet werden, die mit der Thematik letztendlich rein gar nichts zu tun haben. Erschwert ist die Suche auch, weil mögliche Attentate sich nicht auf die Verwendung von Waffen und Sprengstoff beschränken, sondern auch die Vergiftung von Landwirtschaftsernten oder Grundwasser und anderes einbezogen werden muss.
Die in anderen Staaten bereits etablierten Terrorbekämpfungs-Organisationen haben sich als wirkungslos erwiesen. Die terroristischen Anschläge wurden nicht verhindert. Die Frage, ob bei einer Person davon auszugehen ist, dass sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen begehen wird, lässt sich verlässlich nicht beantworten. Bei den bekannten, im Ausland verübten Anschlägen waren die Attentäter schon im Vorfeld unter Beobachtung der Polizei, konnten aber infolge ungenügender Beweislage polizeilich nicht an der Tat gehindert werden. Zudem wurden die Hälfte aller Attentat spontan durch psychisch belastet Personen verübt. Attentate lassen sich aus den gleichen Gründen in der Schweiz, trotz beeindruckendem Abwehrdispositiv, nicht verhindern. Wir werden mit dem internationalen Terror leben müssen, genau gleich wie mit Naturkatastrophen, Krankheiten oder Unfällen.
Die Gesetzesvorlage ist ein umfangreiches Regelwerk. Kriegerische Ereignisse, dazu können terroristische Anschläge gezählt werden, lassen sich nicht am Schreibtisch gewinnen, indem für alle theoretisch möglichen Ereignisse, die vorzusehenden Handlungen festgelegt und an zuständige Stellen übertragen werden.
In der Schweiz werden jährlich über 600 Vergewaltigungen angezeigt. Vielfach spielen sich zwischen Opfer und Verbrecher schon im Vorfeld Vorkommnisse ab (Stalking). Das Verhindern der Tat ist gegenüber dem Terrorismus dadurch vergleichsweise einfach. Polizeiwesen und Justiz haben es indes bisher nicht geschafft solche Taten zu verhindern. Bei 600 Opfern jährlich, die oft das ganze Leben darunter leiden, wäre der Schutz der Frauen, durch polizeiliche Massnahmen sehr viel wichtiger. Wenn sich die Bundesverwaltung in der Lage sieht Verbrechen „voraus zu erkennen“, wäre der Bevölkerung, insbesondere den Frauen, sehr viel mehr gedient, wenn die Polizeikräfte auf die Verhütung von Vergewaltigungen gerichtet würden und nicht auf hypothetische, islamische Anschläge.
Im Jahr 2020 waren in Deutschland 350 islamistische Gefährder registriert. Für die Schweiz ist demnach von maximal 50 Personen auszugehen. Maximal 50 Personen mit dem angedachten multidisziplinäres Bedrohungsmanagement zu überwachen, ist eine gravierende Verschwendung von Steuergeldern. Zudem bietet das Strafgesetzbuch bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, Personen präventiv rein aufgrund von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit einer terroristischen Tätigkeit zu verfolgen und zu bestrafen.
Das Gesetz gaukelt Sicherheit vor, die es mit den vorgesehene Massnahmen nicht geben kann. Wirkungsvoller und effizienter wäre eine eidgenössische Taskforce von 10 bis 20 Personen, denen gesamt schweizerisch die Aufgabe und Verantwortung übertragen wird Terroranschläge zu verhindern.