Prämien Entlastungsinitiative

Das Gesundheitswesen ist eines jener Themen, bei denen in den westlichen Industrienationen vordringlicher Handlungsbedarf besteht. Weltweit werden fortlaufend neue Medikamente und Apparaturen entwickelt,

die Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen ermöglichen, welche bisher nicht denkbar waren. Explodierende Kosten sind die Folgen.

 

Alle Leistungserbringer sind beteiligt
Stetig weiter steigende Kosten infolge Vielfalt und Komplexität neuer Behandlungsmöglichkeiten
Allen Menschen alles Machbare angedeihen zu lassen, ist unrealistisch
Initiative verlangt nach Reformen
Mögliche Massnahmen

 

 

Die Prämien-Entlastungs-Initiative strebt die Deckelung der Krankenkassenprämien für die Versicherten an. Die Prämien sollen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Bund und Kantone sollen für die Differenz zu den kalkulierten Kosten der Krankenkassen aufkommen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel übernehmen soll.


Der grundlegende Konstruktionsfehler des Schweizer Gesundheitswesens ist die Gewinnorientierung. Primär steht bei allen Leistungserbringern nicht die Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund, sondern der maximale unternehmerische Erfolg.


Alle Leistungserbringer sind beteiligt

Statistiken zeigen, dass alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens zu den explodierenden Kosten beitragen. Nicht die hoch bezahlten Spezialisten und schon gar nicht die Krankenkassen sind primär die Kostentreiber. Apotheken, Pflege- und Transportdienste oder die Pharmazeutik und letztendlich die Patienten selber, die die guten Dienste gerne in Anspruch nehmen, tragen dazu bei. Die steigenden Kosten des Gesundheitswesens sind demnach in erster Linie auf die vermehrte Inanspruchnahme der Gesundheitsdienste zurückzuführen. Die Zuwanderung dürfte einen Anteil dazu beitragen. Sehr viel mehr ins Gewicht fällt, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vermehrt thematisiert sind, neue Behandlungsmöglichkeiten angeboten und schlussendlich in Anspruch genommen werden. Ein wesentlicher Grund für die steigenden Kosten liegt auch in der alternden Bevölkerung. Die höhere Lebenserwartung hat ihren Preis. Während die medizinische Betreuung der Menschen unter 40 Jahren pro Jahr im Durchschnitt Kosten von 2'100 Fr pro Person verursachen, sind die Ausgaben für Menschen zwischen 50 und 59 schon doppelt so hoch. Bis zum 75. Lebensjahr verfünffachen sie sich bereits auf 10'000 Franken pro Jahr.


Stetig weiter steigende Kosten infolge Vielfalt und Komplexität neuer Behandlungsmöglichkeiten

Organtransplantationen zählen zu den kostenintensiven Behandlungen, die jahrelange Nachbehandlungen nach sich ziehen. Im Jahre 2022 wurden in der Schweiz 340 Nierentransplantationen und 140 Lebertransplantationen durchgeführt. Mit der Einführung der Widerspruchslösung wird die Anzahl der Transplantationen voraussichtlich verdoppelt. Bei durchschnittlichen Kosten von 65'000 Franken bei Nieren- und 230'000 Franken bei Lebertransplantationen resultiert, zusammen mit Herz- und Lungentransplantationen, für das Gesundheitswesen eine Kostensteigerung von über 100 Millionen Franken.


Zukünftig analysieren Supercomputer klinische Daten schneller als je zuvor und lassen neue Medikamente, Therapien oder Diagnoseverfahren entstehen.


Neue bionische Prothesen lassen Bewegungen und Funktionen echter Extremitäten nachahmen und über die noch vorhandenen Muskeln steuern. Neuronale Impulse aus dem Gehirn übernehmen dabei die Prothesensteuerung.


Ein wichtiges Forschungsfeld in der Medizintechnik ist der Einsatz von Bioprinting zur Herstellung von Geweben oder Organen. Dabei werden mithilfe von sogenannter Biotinte gewebeähnliche Strukturen geschaffen oder Ersatzgewebe in Laboren gezüchtet.


Die Nanomedizin bietet neue Ansätze für komplexe medizinische Probleme, gezieltere Behandlungen und genauere Diagnosen. Die Nanotechnologie Partikel sind hundertmal kleiner als ein menschliches Haar.


Neue wissenschaftliche, psychologische Erkenntnisse dienen dem Verständnis dieser Krankheitsbilder und bieten die Grundlage für neue Verfahren bei psychischen Erkrankungen.


Anhand digitaler Zwillinge können medizinische Verfahren, Therapien und Eingriffe virtuell am Patienten getestet werden. Dies ist besonders in komplizierten Situationen hilfreich, wenn mögliche Auswirkungen verschiedener Behandlungsalternativen unklar sind.


Allen Menschen alles Machbare angedeihen zu lassen, ist unrealistisch

Es ist illusorisch, sämtlichen Einwohnern zukünftig machbare, teure medizinische Leistungen zu ermöglichen. Die Behandlung einzelner Krankheiten kann, über ein ganzes Leben gesehen, durchaus eine Million Franken übersteigen. Es wäre aber destruktiv, mit einer Kostenbegrenzung die technologischen Entwicklungen per Gesetz zu unterbinden und neuen Medikamenten und Verfahren die Zulassung zu verweigern. Andererseits ist es undenkbar, die Gesundheitskosten grenzenlos ansteigen zu lassen, sodass die Einkommen der Menschen letztendlich durch Mieten und Gesundheitskosten vollständig aufgezehrt würden. Allerdings gibt es auch Personen, denen keine Therapie zu teuer ist, selbst wenn sie Millionen Franken kostet.


Wir werden vermehrt Menschen nicht behandeln können, weil der Aufwand und damit die Kosten dermassen hoch sind, dass bildlich betrachtet, hunderte von Menschen ihr ganzes Einkommen für ein einzelnes menschliches Schicksal beisteuern müssten. Nicht behandeln können, gehört allerdings heute schon, bei all jenen Fällen zum Alltag, bei denen keine Erfolg versprechende Therapie bekannt ist.


Der Sozialstaat wird Antworten auf die Fragen finden müssen:

  •  Wie sorgen wir dafür, dass mit beschränkten finanziellen Mitteln ein maximaler gesundheitlicher Nutzen resultiert?
  •  Wie stellen wir sicher, dass die beschränkten finanziellen Mittel effektiv und nicht missbräuchlich eingesetzt werden?
  •  Wie sorgen wir dafür, dass die zur Verfügung stehenden Gesundheitsdienste allen Bevölkerungsgruppen in gleicher Qualität, unabhängig vom Vermögen, zur Verfügung stehen?
  •  Wie hoch darf bei den Arbeitseinkommen die Prämienlast sein?
  •  Ist die Gemeinschaft bereit, für die Behandlungskosten eines einzelnen Menschen, unabhängig vom Status, hunderttausende Franken zu übernehmen? Wenn nein, wie wird die Ablehnung einer Behandlung entschieden?

Initiative verlangt nach Reformen

Vor dem Hintergrund der unbegrenzten Kostensteigerung verfolgt die Initiative den Zweck, im Gesundheitswesen eine Reform anzustossen. Bei Annahme der Initiative wird an Bund und Kantone appelliert, längst bekannt Kritikpunkte aufzugreifen und Verbesserungen herbeizuführen. Unzulässig ist in jedem Fall, die Kostensteigerung der Gesundheitsindustrie einfach hinzunehmen und die Finanzierung den Bürgern aufzubürden. Im Endeffekt ist es die Volkswirtschaft, das arbeitende Volk, das mit Wirtschaftsleistungen das Geld erschaffen muss. Gelingt das nicht, wird der Wohlstand zugunsten der Gesundheitsindustrie absinken und die Armut steigen. Erklärtes Ziel muss es daher sein, die Gesundheitskosten, die bis und mit dem oberen Mittelstand anfallen, maximal im Rahmen der Lohnentwicklung anwachsen zu lassen.


Grundlage für ein zukünftiges Gesundheitswesen ist das Vorhandensein einer Messlatte. Was soll mit dem Gesundheitswesen angestrebt werden? Wann ist es zweckdienlich und wo verursachen nutzlose Tätigkeiten zu vermeidende Kosten? Welche sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren?


Eine einfache, aber hilfreiche Messgrösse ist die ANZAHL GESUNDER LEBENSJAHRE. Gesunde Lebensjahre sind Jahre, in denen weniger als beispielsweise 2000 Franken für die Behebung gesundheitlicher Störungen aufgewendet wurden. In Österreich werden statistisch 65 Jahre mit sehr guter Gesundheit ausgewiesen. Es muss die Herausforderung des Gesundheitssystems sein, selbst mit einer Kostenobergrenze, eine wachsende Anzahl gesunder Lebensjahre zu erzielen.


Mögliche Massnahmen

Ausgehend von der Zielsetzung, die Anzahl gesunder Lebensjahre zu steigern, können fünf Grundpfeiler für ein beispielhaftes Gesundheitssystem dienen:


Die maximalen Gesamtausgaben ergeben sich aus einem Prozentsatz der Bruttoinlandsproduktion (BIP), beispielsweise 85 Milliarden Franken. Die schweizerische Gesundheitswirtschaft übernimmt Verantwortung für die Einhaltung dieses Kostendaches.


Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben werden, abweichend von den heutigen Kopfbeiträgen, in Prozenten des Arbeitseinkommens erhoben.


Während beim Gesundheitswesen hartnäckig versucht wird, mit einer Kopfprämie allen Personen gleiche Leistungen zu gewähren, bietet die Privatwirtschaft bei ihren Angeboten finanziell abgestufte Leistungspakete an und schöpft dadurch das ganze, vorhandene Marktvolumen ab (alles Geld das die Menschen bereit sind, für diese Produktgruppe auszugeben). Das gilt bei Wohnungen, Privatfahrzeugen und bei praktisch allen Waren- und Dienstleistungsangeboten. Auf das Gesundheitswesen übertragen, sind, ausgehend von einer politisch festgelegten Grundversorgung, Behandlungsstufen anzubieten, die die Versicherten, der persönlichen Bedeutung entsprechend, mitversichern können. Wer über ein beschränktes Einkommen verfügt, kann sich keine teurere Wohnung, keine teuren Lebensmittel, keine teureren Ferien, aber auch keine teurere Gesundheitsversorgung leisten. Jedermann kann und soll hingegen selber entscheiden können, wie wertvoll ihm die persönlichen Ausgabenpositionen sind und welche Anteile des verfügbaren Geldes er dafür ausgeben will.


Diese Lösung entspricht den Grundprinzipien der freien Marktwirtschaft, hat aber den anrüchigen Geschmack einer Zweiklassengesellschaft. Wir gestehen den Vermögenden zu, mehrere teure Häuser, mehrere teure Autos und sogar Flugzeuge zu besitzen und Bedienstete zu beschäftigen. Für diesen luxuriösen Lebensstil kommen die Wohlhabenden diskussionslos selber auf. Es liegt auf der Hand, bei der Gesundheitsversorgung gleichermassen zu verfahren. Mit dem Begriff Privatpatient wird zwar der Schein erweckt, Vermögende würden schon heute einkommensgerechte Prämien in das Gesundheitssystem einzahlen. Bei einer um 30 % höheren Prämie der Privatversicherten gegenüber den Allgemein Versicherten sind die umfangreichen Leistungen an die Privatpatienten jedoch nicht gedeckt und werden sogar durch Allgemeinversicherte mitfinanziert. Der Grundsatz „Jedermann soll seinen Möglichkeiten entsprechend an das gemeinsame Wohl beitragen“ wird hier mit Füssen getreten.


Die Bezahlung von Leistungen ohne Kontrollmechanismen dem Goodwill eines ganzen Wirtschaftszweiges zu überlassen, grenzt an Fahrlässigkeit. Nicht umsonst prüfen unabhängige Revisionsstellen überall, wo Geld im Spiel ist (Unternehmen, Steuern, Vereine etc.) den korrekten Umgang mit den Finanzen. Wie bekannt gewordene Beispiele zeigen, lassen sich die Ausgaben im Gesundheitswesen mit geeigneten Kontrollmechanismen spürbar senken.


Eine Verursacher gerechte Kostenerfassung ermöglicht das Erkennen von Schwachstellen und schafft die Voraussetzung für stete Verbesserungen (welche Untersuchungen, Laboranalysen und Therapien verursachen nur Kosten und bringen keine Nutzen).


Nicht zuletzt liegt es in den Händen der Regierenden, für gesunde Lebensbedingungen zu sorgen, sodass gesundheitliche Behandlungen gar nicht erst erforderlich werden. Angefangen bei den Belastungen der Menschen durch chemischen Substanzen in der Luft und im Wasser, über gesunde Lebensmittel, Schutz vor körperlichen und seelischen Schäden, bis hin zu weniger Dichtestress im Alltag sowie weniger Stress in Schulen und am Arbeitsplatz.


Clevere Bundesräte schreiben bei einer Annahme der Abstimmungsvorlage, unter dem Titel „Mit einem Kostendach maximale soziale Gesundheitsdienste bereitstellen“ einen Wettbewerb aus, der sich an internationale Expertenteams richtet und Reformvorschläge bringen würde.


Signalisieren wir mit einem JA zur Abstimmungsvorlage, dass wir für ein neues, vorbildliches, soziales Gesundheitssystem nicht nur bereit sind, sondern ein solches fordern.

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