Volksabstimmungen
Mit dem Auftreten und der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus, verbunden mit schweren Erkrankungen und Todesfällen, ist eine ausserordentliche Situation eingetreten. Im Covid-19-Gesetz, das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung gelangt, sind die Kompetenzen des Bundesrates geregelt.
Die Volksabstimmung „Für eine Schweiz ohne Pestizide“ vom 13. Juni 2021 will Pestizide gänzlich verbieten.
Die EU hat dem gegenüber Glyphosat für weitere fünf Jahre bewilligt. Die Schweiz ist mit den europäischen Ländern in der Lebensmittelversorgung fest verknüpft. Sowohl die Landwirtschaft als auch der Lebensmittelmarkt ist auf Importe aus den EU-Ländern angewiesen.
An der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 ist über die Vorlage „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung“ zu entscheiden. Die Initiative verlangt, dass Subventionen an die Landwirtschaft nur für Bewirtschaftungsweisen ausgerichtet werden, welche die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden und das Trinkwasser nicht verschmutzen. Die im Prinzip lobenswerte aber wenig taugliche Initiative verfehlt weitgehend ihre Zielsetzung.
Das umfassende Wirtschafts-Partnerschaftsabkommen (CEPA) der EFTA mit Indonesien soll das Freihandelsnetz der Schweiz erweitern und Schweizer Unternehmen, gegenüber Konkurrenten aus Staaten ohne Freihandelsabkommen (FHA) mit Indonesien, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Der Wettbewerbsvorteil resultiert aus den entfallenden Zöllen und den ausgehandelten Regeln bei gegensätzlichen Interessen.
Die zur Abstimmung gelangende „Verhüllungsverbot“ Initiative will das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten. Dies betrifft sowohl radikal-islamistisch(Burka, Niqab) als auch kriminell motivierte Verhüllungen.
Mit einer staatlich anerkannten, digitalen Identität können sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet einfach und sicher bewegen. Bundesrat und Parlament haben deshalb beschlossen die E-ID auf den Weg zu bringen. Das bedeutet, dass jeder Einwohnerin und jedem Einwohner eine auf der Welt einmalige Zahlen-Buchstaben-Zeichen-Kombination zugeordnet wird.
Das Klimaabkommen von Paris hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.
Mit dem Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten wird mit einem untauglichen Mittel ein zwar ehrenhaftes Ziel angestrebt. Die Initiative geht davon aus, dass bei einem Verbot der Finanzierung durch Schweizer Geldinstitute Kriege weltweit spürbar reduziert werden können. Dass die Schweizer Geldinstitute das internationale Finanzwesen derart beeinflussen können, zeugt von mangelndem Sachverstand.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit, vor allem in Ländern mit wenig wirkungsvoller Rechtsordnung, sicherstellen, dass sie die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards eingehalten werden. Bei Schäden an Mensch und Natur sollen Unternehmen haften.
Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub beträgt 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt. Neu sollen nun auch die Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes in den Genuss eines zweiwöchigen Urlaubs kommen. Das Einkommen in diesen zwei Wochen soll 80 % des aktuellen Lohnes betragen und durch Erhöhung der Lohnabzüge auf 0,5 % aus der Erwerbsersatzordnung (hälftig durch Arbeitgeber bezahlt) finanziert werden.
Das Jagdgesetz kommt zur Volksabstimmung weil Umwelt- und Tierschutzorganisationen gegen den Vorschlag des Bundesrates das Referendum ergriffen haben.
Leider sind die Wünsche und Forderungen dieser Organisationen wenig bekannt. Mit Aussagen wie „Das Parlament hat sich verrannt: Aus dem Wolf wurde ein brutaler Killer, aus dem Biber ein Überschwemmungstäter und aus dem Luchs ein unsichtbarer Störenfried“ lassen sich keine Gesetze formulieren.
Möchten beide Ehepartner in Vollzeit oder Teilzeit einer Arbeit nachgehen, werden die Kosten für die Betreuung der Kinder so weit von der Sozialversicherung übernommen, als nicht ein Arbeitgeber oder andere Finanzquellen dafür aufkommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Familie. Familien mit ausreichend Einkommen gehen bei dieser Sozialunterstützung leer aus.
Dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die bilateralen Verträge durch die Guillotinen Klausel aufgehoben würden, ist eine falsche Panikmache. Die Schweiz ist nicht nur bereit, sondern bestrebt mit der EU zu verhandeln. Die Guillotinen Klausel kommt somit nur zur Anwendung, wenn die EU (alle Gremien und alle Mitgliedstaaten) entscheidet, mit der Schweiz nicht mehr zu verhandeln.
Die schweizerische Bevölkerung ist im Zeitraum 2010 bis 2020, innerhalb von 10 Jahren durch Zuwanderung um 11,7 % auf 8.796 Mio. Personen angewachsen. Die Zuwanderung ist von der Wirtschaft erwünscht und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sich daran etwas ändern würde.
„Die vorhandenen Flugzeuge seien veraltet. Gegenwärtig würde zwar keine Gefahr bestehen, aber man wisse nicht wie die Welt in 30 Jahren aussehe“. So begründen die Befürworter die Kampfflugzeugbeschaffung und disqualifizieren sich gleich selbst.
Die EU hat nach den Terroranschlägen von Paris im Herbst 2015 das Waffenrecht verschärft. Laut Schengenvertrag muss die Schweiz als Mitglied diese Verschärfung übernehmen und das eigene Waffenrecht anpassen.