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Auffällig ist, dass Einzelpersonen oder Personengruppen mithilfe von Demonstrationen, Kampagnen oder Aktionen häufig Verbote durchsetzen wollen. Beispielsweise soll der private Verkehr, das Überbauen von Kulturland, das Halten von Tieren zur Gewinnung von Fleisch, der Handel mit Waffen, das Zurückweisen von Einwanderern verboten werden.
Heutige Massendemonstrationen zeichnen sich durch einen „Schlachtruf“ aus, der keine konkrete, sachliche Forderung beinhaltet, beispielsweise „Querdenker“, „Friday for Future“ oder „Frauenstreik“. Jeder der Teilnehmer kann dadurch sein persönliches Anliegen in das Thema hinein interpretieren und in der Anonymität auf die „Pauke hauen“, in der Annahme, seine Bedürfnisse würden Beachtung finden.
Gemäss Duden ist Kultur „Die Gesamtheit der von einer bestimmten Gemeinschaft auf einem bestimmten Gebiet während einer bestimmten Epoche geschaffenen, charakteristischen geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistungen“, kurz gefasst, das Schaffen eines Volkes innerhalb einer Zeitperiode. Zur Wahrung der Identität ist das Erschaffene zu pflegen und zu erhalten. Gleichzeitig entsteht, mit den sich ändernden Lebensformen, eine neue, dem Zeitgeist entsprechende Kultur, die es zu entwickeln und zu leben gilt.
Mit dem Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten wird mit einem untauglichen Mittel ein zwar ehrenhaftes Ziel angestrebt. Die Initiative geht davon aus, dass bei einem Verbot der Finanzierung durch Schweizer Geldinstitute Kriege weltweit spürbar reduziert werden können. Dass die Schweizer Geldinstitute das internationale Finanzwesen derart beeinflussen können, zeugt von mangelndem Sachverstand.
Der Schweiz droht, als Zielland für Waren zu werden, die im EU-Raum die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit, vor allem in Ländern mit wenig wirkungsvoller Rechtsordnung, sicherstellen, dass sie die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards eingehalten werden. Bei Schäden an Mensch und Natur sollen Unternehmen haften.
Mit grosser Mehrheit hat das schweizerische Parlament der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Verwendung von Spendersamen bei Lesben Paaren zugestimmt.
Nach dem Willen des Gesetzen ist es Aufgabe des Staates, insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die geborenen und ungeborenen Kinder, vor menschlicher Willkür zu schützen.
Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub beträgt 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt. Neu sollen nun auch die Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes in den Genuss eines zweiwöchigen Urlaubs kommen. Das Einkommen in diesen zwei Wochen soll 80 % des aktuellen Lohnes betragen und durch Erhöhung der Lohnabzüge auf 0,5 % aus der Erwerbsersatzordnung (hälftig durch Arbeitgeber bezahlt) finanziert werden.
Das Jagdgesetz kommt zur Volksabstimmung weil Umwelt- und Tierschutzorganisationen gegen den Vorschlag des Bundesrates das Referendum ergriffen haben.
Leider sind die Wünsche und Forderungen dieser Organisationen wenig bekannt. Mit Aussagen wie „Das Parlament hat sich verrannt: Aus dem Wolf wurde ein brutaler Killer, aus dem Biber ein Überschwemmungstäter und aus dem Luchs ein unsichtbarer Störenfried“ lassen sich keine Gesetze formulieren.
Möchten beide Ehepartner in Vollzeit oder Teilzeit einer Arbeit nachgehen, werden die Kosten für die Betreuung der Kinder so weit von der Sozialversicherung übernommen, als nicht ein Arbeitgeber oder andere Finanzquellen dafür aufkommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Familie. Familien mit ausreichend Einkommen gehen bei dieser Sozialunterstützung leer aus.