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Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit, vor allem in Ländern mit wenig wirkungsvoller Rechtsordnung, sicherstellen, dass sie die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards eingehalten werden. Bei Schäden an Mensch und Natur sollen Unternehmen haften.
Mit grosser Mehrheit hat das schweizerische Parlament der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Verwendung von Spendersamen bei Lesben Paaren zugestimmt.
Nach dem Willen des Gesetzen ist es Aufgabe des Staates, insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die geborenen und ungeborenen Kinder, vor menschlicher Willkür zu schützen.
Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub beträgt 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt. Neu sollen nun auch die Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes in den Genuss eines zweiwöchigen Urlaubs kommen. Das Einkommen in diesen zwei Wochen soll 80 % des aktuellen Lohnes betragen und durch Erhöhung der Lohnabzüge auf 0,5 % aus der Erwerbsersatzordnung (hälftig durch Arbeitgeber bezahlt) finanziert werden.
Das Jagdgesetz kommt zur Volksabstimmung weil Umwelt- und Tierschutzorganisationen gegen den Vorschlag des Bundesrates das Referendum ergriffen haben.
Leider sind die Wünsche und Forderungen dieser Organisationen wenig bekannt. Mit Aussagen wie „Das Parlament hat sich verrannt: Aus dem Wolf wurde ein brutaler Killer, aus dem Biber ein Überschwemmungstäter und aus dem Luchs ein unsichtbarer Störenfried“ lassen sich keine Gesetze formulieren.
Möchten beide Ehepartner in Vollzeit oder Teilzeit einer Arbeit nachgehen, werden die Kosten für die Betreuung der Kinder so weit von der Sozialversicherung übernommen, als nicht ein Arbeitgeber oder andere Finanzquellen dafür aufkommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Familie. Familien mit ausreichend Einkommen gehen bei dieser Sozialunterstützung leer aus.
Dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die bilateralen Verträge durch die Guillotinen Klausel aufgehoben würden, ist eine falsche Panikmache. Die Schweiz ist nicht nur bereit, sondern bestrebt mit der EU zu verhandeln. Die Guillotinen Klausel kommt somit nur zur Anwendung, wenn die EU (alle Gremien und alle Mitgliedstaaten) entscheidet, mit der Schweiz nicht mehr zu verhandeln.
Die schweizerische Bevölkerung ist im Zeitraum 2010 bis 2020, innerhalb von 10 Jahren durch Zuwanderung um 11,7 % auf 8.796 Mio. Personen angewachsen. Die Zuwanderung ist von der Wirtschaft erwünscht und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sich daran etwas ändern würde.
Die negativen Folgen der Überbevölkerung und beim Umweltschutz einmal ausgeklammert, lässt sich über die Begrenzungsinitiative diskutieren, wenn die Wirtschaft glaubwürdig bestätigt, dass die auszahlbaren Löhne und Sozialleistungen (Summe aller Löhne in der Schweizer Wirtschaft Beschäftigten) in den kommenden Jahren jährlich um 3,4 % ansteigen werden.
Täglich kommen 360'000 Kinder zur Welt, die meisten natürlich gezeugt und geboren. Die Autonomie der Menschen und die vielfältigen Lebensformen lassen erahnen, dass immer häufiger ein Arzt und nicht ein Lebenspartner bei der Zeugung zugegen sein wird. Prognosen gehen davon aus, dass es im Jahre 2045 mehr Alleinerziehende als Ehepaare geben wird. Die Manipulationen am werdenden Menschen beschränken sich aber nicht allein auf den Zeugungsvorgang. Es werden Analysen gemacht, Auswahlen getroffen und schlussendlich durch Genmanipulation menschliche Eigenschaften nach Wunsch "produziert".
Ethische, medizinische, juristische Ausblicke zum Thema Kinder wollen
„Die vorhandenen Flugzeuge seien veraltet. Gegenwärtig würde zwar keine Gefahr bestehen, aber man wisse nicht wie die Welt in 30 Jahren aussehe“. So begründen die Befürworter die Kampfflugzeugbeschaffung und disqualifizieren sich gleich selbst.